Beratungs- / Therapieablauf - Neues Projekt

Praxis für Lern-, Schul- und Lebensherausforderungen
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        Beratungs- und Therapieablauf
Erstgespräch

Mit einem Anruf oder einer E-Mail vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein kostenfreies     und unverbindliches Erstgespräch zum Kennenlernen und um einen ersten Eindruck der     Lern- und Leistungssituation Ihres Kindes zu gewinnen.

Im Erstgespräch werden folgende Themen mit Ihnen erörtert:

        
  • Anamnese (Vorgeschichte und Erscheinungsform der Lernschwierigkeiten)
  • Beratung bzgl. der Schule, im Umgang mit den Schwierigkeiten
  • Information. Beratung und Material zur Antragstellung
  • Klärung offener Frage
  • erste Einschätzung des Problems
  • Erläuterung und Vorstellung unserer Arbeitsweise


Wir bitten Sie, zum Erstgespräch mitzubringen:

        
  • Fragen, die Sie an uns haben
  • Testergebnisse, falls bereits vorhanden
  • Schriftproben, aktuelle Schulhefte oder ähnliches



Förderdiagnosephase

Um Ihr Kind optimal unterstützen und fördern zu können, verschaffen wir uns zunächst     einen Überblick über die Stärken und Schwächen im Leistungsbereich. Hierzu führen     wir standardisierte und informelle Rechtschreib-, Lese- oder Rechentests durch.

Testverfahren könnten sein:

        
  • quantitative Rechtschreibleistung
  • qualitative Fehleranalyse am freien Text
  • quantitative / qualitative Rechenleistung
  • quantitative / qualitative Leseleistung
  • auditive Wahrnehmungsverarbeitung
  • visuelle Wahrnehmungsverarbeitung
  • Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitsgedächtnis
  • Konzentration
  • sensomotorische Integration
  • Kindheits- und Schulanamnese mit Hilfe eines anamnestischen Fragebogens


Wurden solche Tests schon durch andere Institutionen durchgeführt, analysieren wir     gerne die vorliegenden Testergebnisse.

Ziel unserer Förderdiagnostik ist es, mit der Förderung / Therapie genau an der Stelle     zu beginnen, an der Ihr Kind im Moment beim Schriftspracherwerb  oder bei den Rechenfertigkeiten     steht.



Auswertungsgespräch

In einem Auswertungsgespräch erläutern wir Ihnen die förderdiagnostischen Ergebnisse,     beraten uns über mögliche Lösungs- und Förderansätze und Sie erhalten in schriftlicher     Form zusätzlich einen möglichen individuellen Förderplan, den sie gerne auch an die     Schule oder andere Institutionen weitergeben können.

Anteile des Förderplans sind:

        
  • spezielle Lern- und Trainingseinheiten
  • Förderung der Wahrnehmung und Konzentrationssteigerung
  • Aufbau positiver Emotionen und Lernmotivation
  • Lernstrategien und Lerntechniken



Lerntherapie

Sollten Sie sich uns für eine Lerntherapie bei Kindertherapie Ruhrgebiet entscheiden,     beginnt nun die Lerntherapie mit wöchentlichen Einzelsitzungen á 60 Minuten, gerne     auch mit Ihrer Anwesenheit während der Stunden.

Für die Zeit zwischen den Sitzungen erhalten sie wöchentlich einen auf die Stunde     abgestimmten Wochenplan mit Übungs- und Arbeitsmaterialien für die häusliche Förderung.

Auch während der Ferien können die Sitzungen stattfinden oder Ihr Kind erhält für     die Ferienzeit Trainings- und Übungsmaterial, damit eine lückenlose Unterstützung     gewährt ist.

Es finden regelmäßig (in der Regel alle 8-10 Wochen) begleitende Elterngespräche     zur Besprechung der Entwicklung des Kindes und zur Beratung weiterer Lösungsansätze     statt.

Auf Ihren Wunsch (und vorliegender unterschriebene  Schweigepflichtentbindung) führen     wir selbstverständlich Beratungs- und Informationsgespräche mit den Klassen- oder     Fachlehrern und –lehrerinnen oder anderen beteiligten Fachkräften.

Wir dokumentieren den Therapieverlauf, führen Verlaufsdiagnostik durch und passen     den Therapie- und Förderplan entsprechend an.

Nach „erfolgreicher“ Therapie führen wir ein Abschlussgespräch und Sie erhalten einen     Abschlussbericht.

    
Kosten und Kostenübernahme
Es sind vier Arten der Finanzierung von Lerntherapien möglich:

        
  1. Private Kostenübernahme
Erstkontakt  (45 Minuten)
                                              
        +     Vorstellung des Problems / Störungsbeschreibung                                                 
+ Beratung zur Diagnostik und zur psychotherapeutischen              Lerntherapie
kostenfrei


Erstdiagnostik (verteilt über drei bis fünf Einheiten)
+ Anamnese
+ Rechtschreib- Lese- und/oder Rechentest mit Fehleranalyse,             quantitativ     und qualitativ
+ Testung der phonologischen Bewusstheit
+ Testung der verschiedenen Teilleistungen
+ qualitative Analyse mehrerer Schriftproben freier Texte
+ soziale und emotionale Verhaltensbeobachtung
+ Erstellung eines individuellen lern- /psychodiagnostischen Befundes
einmalig zusätzlich der Kosten Einzeltherapie
52,- €  (Ziffer 19.3, 19.5, 19.6 nach GebueH)


Einzeltherapie, 45 - 60 Minuten     
26,25 €  bis 35,- € (Ziffer 19.2 nach GebueH)


individueller Therapieplan und Material zum
täglichen 10- bis 15-minütigen Üben
kostenfrei

 
Lernpsychologisches Gutachten, psychotherapeutisches         Gutachten, Therapiebericht,     etc. je zweizeiliger         Schreibmaschinenseite
15,50 € (Ziffer 19.4 nach GebueH)


Elterngespräche (60-75 Minuten) oder Gespräch mit der         Schule (z.B. Elternsprechtag)
35,- € (Ziffer 19.5 nach GebueH)


Therapiesplan und Material für die Schulferien, wenn das         Kind verhindert     ist, erkrankt ist, etc.     
pro Woche 18,- €



        
  1. Nach § 35a SGB VIII kann das Jugendamt einen Teil der Kosten oder auch die Gesamtkosten         nach entsprechender Antragstellung und Untersuchung des Kindes- bzw. Jugendlichen         durch den Schulpsychologischen Dienst oder eine neurologische Praxis übernehmen.         Es ist unbedingt nötig, dass Sie vor dem Beginn der Therapie einen Antrag auf Hilfe         zur Erziehung beim für Sie zuständigen Jugendamt stellen. Dies kann formlos entstehen.         Wenn Sie diese Hürde der Antragstellung genommen haben, haben Sie grundsätzlich ein         Wunsch- oder Wahlrecht, bei welchem qualifizierten Lerntherapeuten Sie Ihr Kind fördern         und therapieren lassen.




        
  1. Nach einem entsprechenden Antrag finanziert möglicherweise Ihre Krankenkasse die         Lerntherapie als „heilkundliche Behandlung im schriftsprachlichen Bereich“. Hier         muss der Kinderarzt (noch besser ein Neurologe) eine Teilleistungsstörung diagnostiziert         haben und eine Lerntherapie empfohlen haben.



        
  1. Finanzierung über das JobCenter als ALH-II-Empfänger. Die Praxis Kindertherapie Ruhrgebiet         ist über das Bildungsbüro der Stadt Essen berechtigt mit dem JobCenter abzurechnen.         



Wir sind Ihnen bei der Formulierung von Anträgen auf Wunsch behilflich und erstellen     Gutachten und Förderpläne als Anlage.
Bis eine Kostenübernahme vorliegt, müssen die Klienteneltern die Auslagen privat     tragen, sie bleiben ausserdem der Praxis Kindertherapie Ruhrgebiet gegenüber Alleinschuldner.

Heute ist ein guter Tag um Leben zu verändern.
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