Diagnose   Beratung   Therapie   Fortbildung
bei   Lernschwierigkeiten

© Manuela Schneider  2020

Kosten und Kostenübernahme

Es sind vier Arten der Finanzierung von Lerntherapien möglich:


  1. Private Kostenübernahme

Erstkontakt  (45 Minuten)
                                               
        
+ Vorstellung des Problems / Störungsbeschreibung                                                 

+ Beratung zur Diagnostik und zur psychotherapeutischen              Lerntherapie

kostenfrei



Erstdiagnostik (verteilt über drei bis fünf Einheiten)

+ Anamnese

+ Rechtschreib- Lese- und/oder Rechentest mit Fehleranalyse,             quantitativ und qualitativ

+ Testung der phonologischen Bewusstheit

+ Testung der verschiedenen Teilleistungen

+ qualitative Analyse mehrerer Schriftproben freier Texte

+ soziale und emotionale Verhaltensbeobachtung

+ Erstellung eines individuellen lern- /psychodiagnostischen Befundes

einmalig zusätzlich der Kosten Einzeltherapie

52,- €  (Ziffer 19.3, 19.5, 19.6 nach GebueH)



Einzeltherapie, 45 - 60 Minuten     

26,25 €  bis 35,- € (Ziffer 19.2 nach GebueH)



individueller Therapieplan und Material zum

täglichen 10- bis 15-minütigen Üben

kostenfrei


  

Lernpsychologisches Gutachten, psychotherapeutisches         Gutachten, Therapiebericht, etc. je zweizeiliger         Schreibmaschinenseite

15,50 € (Ziffer 19.4 nach GebueH)



Elterngespräche (60-75 Minuten) oder Gespräch mit der         Schule (z.B. Elternsprechtag)

35,- € (Ziffer 19.5 nach GebueH)



Therapiesplan und Material für die Schulferien, wenn das         Kind verhindert ist, erkrankt ist, etc.     

pro Woche 18,- €




  1. Nach § 35a SGB VIII kann das Jugendamt einen Teil der Kosten oder auch die Gesamtkosten nach entsprechender Antragstellung und Untersuchung des Kindes- bzw. Jugendlichen durch den Schulpsychologischen Dienst oder eine neurologische Praxis übernehmen. Es ist unbedingt nötig, dass Sie vor dem Beginn der Therapie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim für Sie zuständigen Jugendamt stellen. Dies kann formlos entstehen. Wenn Sie diese Hürde der Antragstellung genommen haben, haben Sie grundsätzlich ein Wunsch- oder Wahlrecht, bei welchem qualifizierten Lerntherapeuten Sie Ihr Kind fördern und therapieren lassen.





  1. Nach einem entsprechenden Antrag finanziert möglicherweise Ihre Krankenkasse die Lerntherapie als „heilkundliche Behandlung im schriftsprachlichen Bereich“. Hier muss der Kinderarzt (noch besser ein Neurologe) eine Teilleistungsstörung diagnostiziert haben und eine Lerntherapie empfohlen haben.




  1. Finanzierung über das JobCenter als ALH-II-Empfänger. Die Praxis Kindertherapie Ruhrgebiet ist über das Bildungsbüro der Stadt Essen berechtigt mit dem JobCenter abzurechnen.




Wir sind Ihnen bei der Formulierung von Anträgen auf Wunsch behilflich und erstellen Gutachten und Förderpläne als Anlage.

Bis eine Kostenübernahme vorliegt, müssen die Klienteneltern die Auslagen privat tragen, sie bleiben ausserdem der Praxis Kindertherapie Ruhrgebiet gegenüber Alleinschuldner.